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   OLG Frankfurt, 18.04.1980 - 3 WF 315/79   

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https://dejure.org/1980,16035
OLG Frankfurt, 18.04.1980 - 3 WF 315/79 (https://dejure.org/1980,16035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.1980 - 3 WF 315/79 (https://dejure.org/1980,16035)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 1980 - 3 WF 315/79 (https://dejure.org/1980,16035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 91a, 619, 706
    Verfahrensrecht; Wirkungslosigkeit eines bereits verkündeten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteils in Ehesachen nach dem Tode eines der Ehegatten; Lauf der Beschwerdefrist gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 2 ZPO nach Erledigung des Verfahrens in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.12.1977 - 2 UF 31/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.1980 - 3 WF 315/79
    Der Senat kann es deshalb - im Gegensatz zu § 620f ZPO - offen lassen, ob er sich in Zweifelsfällen, in denen der Tod vor dem Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht urkundlich feststeht, der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (NJW 1978, 382), von Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann (ZPO 38. Aufl. § 619 Anm. 1) anschließen könnte, wonach das erstinstanzliche Gericht befugt ist, in einer bei ihm anhängigen Ehesache, die sich durch den Tod einer Partei nach Erlaß eines Urteils, aber vor dessen Rechtskraft erledigt, durch Beschluß auszusprechen, daß die Entscheidung wirkungslos sei.
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2009 - 9 WF 97/09

    Rechtsfolgen des Todes einer Partei zwischen Verkündung und Rechtskraft des

    Hier konnte das Urteil des Familiengerichts - abgesehen vom Kostenpunkt - nicht in Rechtskraft erwachsen, weil es zuvor, nämlich durch den Tod des Antragsgegners am 23. Juli 2009 sowie die urkundliche Feststellung des Todes durch das Standesamt Füssen, wirkungslos geworden war (OLG Frankfurt, FamRZ 1981, 192; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 1999, 304).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 63/84

    Zulässigkeit der Verwerfung eines unzulässiges Rechtsmittels hinsichtlich des

    Soweit im Schrifttum vereinzelt die Auffassung vertreten wird, das Gericht könne bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses des überlebenden Ehegatten feststellen, daß die Ehesache sich in der Hauptsache erledigt hat (so Zöller/Philippi a.a.O. Rdn. 6 im Anschluß an OLG Celle NdsRpfl. 1981, 197; dagegen OLG Frankfurt FamRZ 1981, 192; OLG Bamberg FamRZ 1984, 302; OLG Saarbrücken FamRZ 1985, 89), wird offenbar vorausgesetzt, daß der Tod eines Ehegatten während eines anhängigen, zulässig in Gang gesetzten Rechtsmittelverfahrens eingetreten ist.
  • OLG Bamberg, 25.11.1983 - 7 UF 50/83
    Das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 1981, 192) verneint dies.
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